ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – ENERGIEGURU

gültig ab              05.07.2018

Anbieter:             energieguru OG (nachfolgend ENERGIEGURU genannt)

Adresse:             Gerdrau 12/2, 3183 Türnitz

FN: /                    476985 z, Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten

Tel:                      0664/1431121

E-Mail:                 office@tarifguru.co

UID:                     ATU72587079

 

 

  1. Geltungsbereich
    1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ENERGIEGURU und den KundInnen, wie insbesondere über den Kauf/Verkauf oder die Miete von beweglichen Sachen, insbesondere auch von Mobiltelefonen, die Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung mit dem Vergleich, Wechsel und der Verwaltung von Energielieferverträgen, die Beratung zum Thema Energieverbrauch sowie die Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung mit dem Wechsel und die laufende Verwaltung von Mobilfunkverträgen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Mit der Abgabe einer Beauftragung erklären sich KundInnen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und sind an sie gebunden. Diese AGBs gelten auch für künftige Beauftragungen der KundInnen für alle Leistungsänderungen und alle zusätzlichen Leistungen, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
    4. Die Leistungen von ENERGIEGURU richten sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Personen, für die das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen.
    5. Werden die AGB nicht deutschsprachigen KundInnen nicht nur in deutscher, sondern auch in anderer Sprache übermittelt, ist stets die deutsche Fassung maßgebend. Diese geht der anderssprachigen Fassung insbesondere bei Abweichungen, Unklarheiten, Zweifeln oder dergleichen vor.

 

  1. Vertragsabschluss
    1. Sämtliche Angebote von ENERGIEGURU sind unverbindlich.
    2. Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch KundInnen erklären diese verbindlich ihr Vertragsangebot auf Abschluss eines Vertrages über die im Vertrag definierten Leistungen. KundInnen anerkennen die AGB als für das Rechtsverhältnis mit ENERGIEGURU neben dem Einzelvertrag als allein maßgeblich an. Verbraucher erklären die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher erhalten zu haben.
    3. Durch Gegenzeichnung des Vertrages durch ENERGIEGURU gilt der Vertrag als zustande gekommen.
    4. Der Vertragstext wird von ENERGIEGURU gespeichert oder in Urschrift aufbewahrt und den KundInnen nebst den rechtswirksam einbezogenen AGBs entweder per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt oder eine Durchschrift übergeben.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag
    1. ENERGIEGURU ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten von KundInnen, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten.

Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs von ENERGIEGURU auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schulden KundInnen ENERGIEGURU ein angemessenes Entgelt für bis dahin erbrachte Leistungen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Das im Einzelvertrag zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Entgelt deckt alle vertraglichen Leistungen einschließlich Auslagen, die im Rahmen einer Dienstleistung anfallen, ab. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen.
    2. Abzüge durch KundInnen – gleich welcher Art (insb. Skonti) sind nicht statthaft.
    3. Üblicherweise wird zur Bezahlung von KundInnen eine Einzugsermächtigung erteilt. In Ausnahmefällen, sofern im Einzelnen vereinbart, können KundInnen den Preis per Vorkasse oder Überweisung, leisten. ENERGIEGURU behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
    4. KundInnen verpflichten sich spätestens nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen das Entgelt zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist geraten KundInnen in Zahlungsverzug. ENERGIEGURU ist berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen, zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Zahlen KundInnen die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, so hat ENERGIEGURU das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.
    5. KundInnen verpflichten sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs– und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu tragen. Für jede von ENERGIEGURU selbst erstellte Mahnung gelten Mahnkosten in der Höhe von € 5,-- für die erste Mahnung und danach pro Mahnung € 10,-- als vereinbart.

 

    1. Bei Verzug der KundInnen werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachter Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Bestehen seitens von KundInnen gegen ENERGIEGURU mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eingehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften.

 

  1. Leistungserbringung
    1. ENERGIEGURU ist bei der Vertragserfüllung an keinen Dienstort gebunden.
    2. ENERGIGURU unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrags/Vertrages vorgegeben oder im Einzelnen anderes schriftlich vereinbart ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen von KundInnen.

 

  1. Höhere Gewalt
    1. Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von ENERGIEGURU zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aussperrung oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Leistungs-/Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung/Leistung für ENERGIEGURU unmöglich oder unzumutbar, so wird ENERGIEGURU im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von seinen Verpflichtungen frei, ohne dass die KundInnen daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber ENERGIEGURU ableiten können. ENERGIEGURU wird den KundInnen hiervon unverzüglich eine Benachrichtigung geben.

 

  1. Gewährleistung

 

Für Verbraucher:

    1. ENERGIEGURU leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
    2. ENERGIEGURU gibt – soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist – gegenüber KundInnen keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

Für Unternehmer:

    1. KundInnen sind zur unverzüglichen Untersuchung auf Mängelfreiheit verpflichtet und haben die Arbeit abzunehmen, sobald ihnen deren Beendigung angezeigt wurde. Die Abnahme haben KundInnen auf ihre Kosten zu veranlassen. oder selbst durchzuführen.

 

    1. KundInnen haben einen im Zuge der Abnahmeprüfung festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu anzuzeigen/ zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
    2. Mit der positiven Abnahme entfällt die Gewährleistung und Haftung von ENERGIEGURU für erkennbare Mängel.

 

    1. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Abnahme. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Verbesserung oder Nachlieferung nicht erneut zu laufen.

 

    1. Die KundInnen trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

    1. Haben KundInnen einen Mangel festgestellt und gemeldet, so beschränken sich ihre Rechte auf Verbesserung oder Nachlieferung nach Wahl von ENERGIEGURU. Im Falle des 2-fachen Misslingens der Verbesserung, Nichtdurchführung der Verbesserung trotz Androhung der Ersatzvornahme länger als 14 Tage oder Verweigerung der Durchführung haben KundInnen das Recht, den Preis zu mindern oder vom jeweiligen Auftrag zurückzutreten und einen Dritten mit der Ersatzvornahme zu beauftragen. Das Rücktrittsrecht steht den KundInnen nicht zu, wenn es sich um einen unerheblichen Mangel handelt, ENERGIEGURU die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat oder KundInnen gegenüber ENERGIEGURU in Zahlungsverzug ist.

 

    1. Hinsichtlich unwesentlicher Mängel sind Gewährleistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen.

 

    1. ENERGIEGURU gibt – soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist – gegenüber KundInnen keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

 

Für Verbraucher:

    1. Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von ENERGIEGURU vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

    1. ENERGIEGURU haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Webseite. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist ENERGIEGURU für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. ENERGIEGURU macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern ENERGIEGURU Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird ENERGIEGURU den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

 

Für Unternehmer:

    1. Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von ENERGIEGURU vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, wobei die Beweislast für das Verschulden die KundInnen trifft. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber den Kunden sind ausgeschlossen.

 

    1. Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Entgelts aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.

 

    1. Die Haftung für Schadensfolgen aus verdeckten Mängeln, die bei der Montage, Inbetriebnahme oder Reparatur mit verkehrsüblicher Sorgfalt von ENERGIEGURU nicht erkannt werden konnten und von dieser nicht selbst verursacht wurden, wird ausgeschlossen.

 

    1. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Haftungsausschluss nicht für ENERGIEGURU zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

    1. Der Regress für Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sach- und Personenschäden an bzw. durch betrieblich erworbene(n) Produkte(n) von KundInnen als Unternehmer ist ausgeschlossen.

 

    1. ENERGIEGURU haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Webseite. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist ENERGIEGURU für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. ENERGIEGURU macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern ENERGIEGURU Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird ENERGIEGURU den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

 

 

  1. Solidarhaftung mehrerer AuftragnehmerInnen
    1. Sofern mehrere KundInnen in einem Vertrag vorhanden sind, haften diese dem Auftraggeber gegenüber für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag solidarisch.

 

  1. Nur für Unternehmer: Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
    1. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Forderungen von ENERGIEGURU sind ausgeschlossen.

 

    1. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit der KundInnen, insbesondere bei Zahlungsrückstand, kann ENERGIEGURU vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

 

    1. Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertrag dürfen von KundInnen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ENERGIEGURU nicht auf Dritte übertragen werden.

 

  1. Datenschutz, Urheberrecht, Adressenänderung
    1. KundInnen erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen elektronisch bekannt gegebenen Daten von ENERGIEGURU zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Die KundInnen nehmen zur Kenntnis, dass die notwendigen Zahlungsdaten an den jeweiligen von den KundInnen gewählten Zahlungsdienstanbieter weitergegeben werden. KundInnen werden darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann, soweit die Daten nicht mehr für die Vertragsabwicklung notwendig sind.
    2. KundInnen sind verpflichtet, Änderungen ihrer Wohn- oder Geschäftsadresse ENERGIEGURU bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

  1. Ausschließliche Gültigkeit der Vertragsbedingungen, Schriftlichkeit
    1. Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Parteien.
    2. Das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
    3. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen bestehen nicht.

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    1. Es gilt ausschließlich die Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von ENERGIEGURU örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Für Klagen gegen den Verbraucher gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn KundInnen in diesem Gerichtssprengel ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben oder wenn diese im Ausland wohnen.

 

  1. Salvatorische Klausel
    1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch jene gültigen Bestimmungen ersetzt, die ersteren wirtschaftlich am nächsten kommen.

 

  1. Schlussbestimmungen
    1. Als Erfüllungsort gilt der Sitz von ENERGIEGURU.
    2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Generelle Geschäftszeiten: 
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00  |  Freitag: 08:00 - 14:00 

Energieguru OG
Gerdrau 12/2, 3183 Türnitz
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